Kodierung nach GHS
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Symbol
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Bezeichnung
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Beschreibung
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GHS01 |
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Explosiv |
Flüssigkeiten, Feststoffe und Gemische, die durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündungsquellen (z. B. elektrische Kontakte) explodieren. |
GHS02 |
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Hochentzündlich |
Entzündbare Gase, Flüssigkeiten, Aerosole und Feststoffe. Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, selbstentzündliche und selbstzersetzliche Flüssigkeiten und Feststoffe, selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische. |
GHS03 |
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Brandfördernd |
Oxidierende und entzündend wirkende Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase. |
GHS04 |
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Gas unter Druck |
Gase und Gasgemische, die in einem Behältnis enthalten sind, verdichtete Gase (unter Druck) verflüssigte Gase, gelöste und tiefgekühlt verflüssigte Gase. |
GHS05 |
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Ätzend |
Stoffe und Gemische, die auf Metall korrosiv wirken und sie beschädigen oder zerstören können. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. |
GHS06 |
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Hochgiftig |
Chemikalien, die bereits in geringen Mengen nach dem Verschlucken, Einatmen oder beim Kontakt mit der Haut schwere Gesundheitsschäden hervorrufen oder zum Tod führen. |
GHS07 |
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Vorsicht Gefährlich |
Weniger stark gesundheitsschädigende Stoffe oder Gemische. Akut gesundheitsschädlich nach Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt, Reizungen der Haut oder Auge, Sensibilisierung der Haut (verursachten allergische Hautreaktionen). |
GHS08 |
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Gesundheitsschädigend |
Stoffe und Gemische mit organspezifischen Giftwirkungen oder langfristig gesundheitsgefährlichen Eigenschaften wie krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Wirkung. Flüssigkeiten, die nach Verschlucken schwere Lungenschäden verursachen (Aspirationsgefahr) und Stoffe, die beim Einatmen Allergien oder Atembeschwerden verursachen können (Sensibilisierung der Atemwege) sowie spezifische Organtoxizität bei einmaliger oder wiederholter Exposition zeigen. |
GHS09 |
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Gewässergefährdend |
Stoffe und Gemische die akute und / oder längerfristige Schadwirkung auf Wasserorganismen zeigen, d. h. akut bzw. chronisch gewässergefährdend sind. |